Afrikanischer Arbeitnehmer als „Sklave“ beschimpft – € 1500 Strafe

03.04.2012 | 19:26 | Ania Haar

Diskriminierung. Einem Küchengehilfen, der rassistisch beschimpft wurde, wurde Schadenersatz zugesprochen.

Wien/Aha. Als „Sklave“ wurde ein Afrikaner, der als Küchengehilfe in einem Welser Hotel- und Gastronomiebetrieb zweieinhalb Monate lang gearbeitet hat, beschimpft. Auch weitere Beleidigungen wegen seiner Hautfarbe und ethnischen Zughörigkeit musste er über sich ergehen lassen. Da die Beschwerde beim Hoteldirektor nichts brachte, erstattete er Anzeige bei der Polizei.

Der Effekt: Ihm wurde gekündigt. Die Arbeiterkammer Wels intervenierte und forderte für den Arbeitnehmer Schadenersatz, der jedoch abgelehnt wurde. Eine Klage beim Arbeitsgericht wegen Diskriminierung folgte. Mit Erfolg: Bei Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz – in diesem Fall waren es 1537,71 Euro.

Oberösterreichs AK-Präsident, Johann Kalliauer, kommentiert das Urteil erwartungsgemäß positiv: „Erfreulich ist, dass das Gericht klar festgestellt hat, dass Diskriminierung kein Kavaliersdelikt ist und dem Arbeitnehmer Schadenersatz zugesprochen hat.“ Eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz liegt übrigens auch dann vor, wenn der Arbeitgeber Abhilfe bei einer Diskriminierung schuldhaft unterlässt.

Angst vor Kündigung

Dass Menschen wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen, kommt allerdings selten vor – bei der AK-Oberösterreich zählt man derzeit weniger als fünf Fälle. „Arbeitnehmer trauen sich leider nicht, da sie um ihren Arbeitsplatz fürchten“, sagt Peter Hosner, Leiter der AK-Rechtsabteilung. Noch dazu, da Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit und der Hautfarbe von vielen Arbeitgebern als Kavaliersdelikt angesehen wird. Hosner rät im Zweifelsfall jedenfalls ausdrücklich dazu, sich zu beschweren.


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