Migrationslexikon: Begriffe unter der Lupe

17.04.2012 | 19:30 | Ania Haar, Nermin Ismail, Hülya Tektas und Clara Akinyosoye

Autochthoner Österreicher, der. Mensch, der die Österreichische Staatsbürgerschaft und keinen Migra­tionshintergrund  hat, auch indigener Österreicher. Wird als Abgrenzung zu eingebürgerten Österreichern    und Österreichern   mit  Migrationshinter­grund gebraucht.

Asylwerber, der. Mensch, der einen Antrag auf internationalen Schutz, also einen Asylantrag stellt. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt er als Fremder und ist als Asylwerber (in Deutschland: Asylbewerber) zu be­ zeichnen. Bei positivem Bescheid ändert sich der Status zu Asylberechtigter bzw. Anerkannter Flüchtling (sie­ he Flüchtling). Asylwerber werden oft auch als Asylanten (verächtlich) bezeichnet, siehe auch Scheinasylant.

Ausländer, der. Angehöriger eines fremden Staates oder staatenlose Person. Als A. gilt ein Mensch, der die ös­ terreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch  wird A. auch für Österreichi­sche  Staatsbürger  verwendet,  die selbst und/oder deren Eltern nicht gebürtige Österreicher sind. Die Verwendung des Begriffes war bis Ende der 80er- Jahre in der Politik üblich. Dient zum Teil auch  noch heute zur Abgrenzung Einheimischer von Zuwanderern oder Eingebürgerten.

Bauer, anatolischer, der (verächtlich). Bewohner von Anatolien (asiatischer Teil der heutigen Türkei, macht 97 Prozent  des  türkischen  Staatsgebietes aus). Begriff steht für unqualifizierte bzw. ungebildete  Arbeiter, die aus ländlichen Gebieten der Türkei stammen. In der  Debatte über  die „Rot-Weiß-Rot-Card“ wurde der Begriff in den  Medien als Gegenpart zum hoch qualifizierten >Facharbeiter aus dem Ausland verwendet.

Bio-Österreicher, der (umstritten). Menschen, die indigen-österreichische Wurzeln haben.  Kein Mitglied der  Familie hat in jüngerer Zeit >Migrationserfahrung oder >Migrationshintergrund. Unterstellt, dass Öster­reichersein auf biologischen Faktoren beruht. Wird als Abgrenzung zu eingebürgerten Österreichern bzw. >Migranten verwendet.

Drittstaatsangehöriger, der. Rechtsbegriff der Europäischen Gemeinschaft für Staatsbürger von Ländern, die weder in der EU noch im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind. Wird meist im Kontext von Fremdenrechtsgesetzen  bzw. Asyl­ politik gebraucht.

Dunkelhäutiger, der. Bezeichnung für Menschen mit schwarzer Hautfarbe. Verwendung bei Menschen mit meist afrikanischen Wurzeln. Der Gegenbegriff „Hellhäutiger“  findet sich im Sprachgebrauch kaum.

Eingebürgerter, der. Österreicher, der ursprünglich eine andere Staatsbürgerschaft hatte. Eine Vorausset­ zung: Kenntnisse der deutschen Sprache und Absolvieren von Tests; Ausnahmen: bei besonderen Verdiensten kann um vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft angesucht werden, Bsp.: Spitzensportler  ­ Deutschkenntnisse nicht erforderlich. Bis 2005 starker Anstieg der Einbürgerungszahlen, seit damals kontinuierlich im Sinken.

Einheimischer, der. Mensch ohne Migrationshintergrund bzw. indigene Bevölkerung eines   Landes.  (>Autochthone Österreicher), allerdings gelten auch Menschen mit Migrationshinterund, die  im Land geboren sind, als Einheimische.

Facharbeiter, hoch qualifiziert, der. Begriff für eine Arbeitskraft, die dringend am heimischen Arbeitsmarkt gesucht  wird. Der Bedarf kann aus der einheimischen Bevölkerung nicht gedeckt werden, ein allfälliger >Mi­ grationshintergrund des F. wird daher positiv in Kauf genommen.

Flüchtling, der. Person, die ihre Heimat aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen (aber auch nach den Kriterien der Genfer Flüchdingskonvention) verlassen hat und auf internationalen Schutz angewiesen ist. Rechtlich gelten Menschen  erst dann als F., wenn sie in einem Land einen positiven Asylbescheid erhalten haben.

Fremder, der. Person, die aus einem anderen Land stammt, Gegenteil von Einheimischer (negativer Gebrauch). Bei F. handelt es sich etwa um Bürger des EWR-Raumes oder >Drittstaatsangehörige.  Der  Begriff wird unter anderem im Fremdenrechtsgesetz verwendet. Wird zum Teil auch (positiv besetzt)  für Gäste im heimischen Tourismus gebraucht.

Illegaler, der. 1) Migrationssoziologie: Person, die unerlaubt in ein Land einreist oder sich darin ohne behördliche Genehmigung aufhält. 2) Alltag: Begriff für einen Menschen ohne gültige Papiere.

Integrationswilligkeit, die. Die Bereitschaft, sich zu integrieren. Wird von Menschen mit >Migrationshintergrund eingefordert. Integrieren meint Eingliederung in die Mehrheitsgesellschaft,   wird  häufig  auch mit Assimilation (Anpassung) verwechselt. Der Begriff I. wird von vielen Migranten abgelehnt.

Kopftuchmädchen, das. Bezeichnung für junge muslimische Frauen (verächtlich), die ihre Haare  mit einem  Kopftuch verhüllen. Implizit wird dem K. mit dem Begriff religiöser Fundamentalismus und/oder Unterdrückung des K. durch männliche Familienmitglieder unterstellt.

Kriminaltourist, der. Person ohne ständigen Wohnsitz in Österreich, die das Land mit der Absicht betritt, Straftaten zu verüben. Taucht häufig in der Kriminalberichterstattung von Boulevardzeitungen auf.

Kulturbereicherer, der. Bezeichnung für Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund, abwertend und spottend verwendet.

Mehrheimischer, der. Begriff für einen Menschen, der sich in mehr als einem Land beheimatet fühlt. Meist migrantische Selbstdefinition.

Migrant, der. Mensch, der eine Migration unternimmt, also in ein anderes Land, Gegend oder Ort auswandert. Binnenmigranten (Migration findet innerhalb eines  Landes statt) werden meist nicht als Migranten be­ zeichnet.

Migrationserfahrung, die. Hat jemand, der migriert ist. Gilt nicht für Menschen mit >Migrationshintergrund ab der zweiten Generation.

Migrationshintergrund, der. Kategorie für Menschen, deren  Eltern im Ausland geboren wurden. Unterschieden wird zwischen >Migranten erster Generation, d. h. im Ausland Geborenen, und Migranten zweiter Generation,  d. h. im Inland  geborenen Kindem von  Zuwanderern. M. wird oft synonym mit Begriffen wie Zuwanderer oder >Ausländer verwendet.

Migrationsvordergrund, der. Selbstbezeichnung für Menschen, die wegen ihres Erscheinungsbildes den Anschein erwecken, Migrationserfahrung  gemacht  zu haben.  Menschen mit z. B. schwarzer Hautfarbe haben verstärkt mit Diskriminierung zu tun. Sie tragen ihren  Hintergrund  in den Vordergrund.

Neo-Österreicher, der. Österreicher mit Migrationshintergrund, der sich mit Österreich identifiziert. Gegensatz zu Altösterreichern (autochthone Österreicher).

Ostbande, die. Abwertende Bezeichnung  für gewerbsmäßig organisierte >Kriminaltouristen aus osteuropäischen Ländern.

Postmigrant, der. Migrantische Selbstdefinition: Menschen, die Wurzeln in anderen Ländern haben, aber bei denen die Migration weit im Hintergrund (etwa der Eltern etc.) liegt.

Scheinasylant, der (verächtlich). Asylwerber bzw. Flüchtling, dem unterstellt wird, sich den Flüchdingsstatus durch falsche Angaben erschleichen zu wollen bzw. sich erschlichen zu  haben. Wird häufig synonym für >Wirtschaftsflüchtling verwendet.

Südländer, der. Person aus einem meist südlich von Österreich gelegenen Land. Wird häufig  abwertend und in Zusammenhang mit Kriminalität (und auch Exotik) eingesetzt.

Vorzeigemigrant, der. Mensch mit Migrationshintergrund und hoher >Integrationswilligkeit bzw. erbrachter beruflicher/sozialer Leistung. Häufige mediale  Erwähnung, Vorbildwirkung für andere Migranten.

Weltenbürger, der (meist  idealisierte Selbstdefinition). Mensch, der sich keinem  Nationalstaat zugehörig fühlt und die ganze Welt als Heimat betrachtet. Häufige Verwendung für gut betuchte Globetrotter auf Weltreise.

Wirtschaftsflüchtling, der. Zuwanderer, der wegen schlechter ökonomischer Chancen in seinem Heimatland in ein anderes Land reist. Wird meist abwertend  benutzt (auch >Scheinasylant).


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