Was Juden und Muslime zur künstlichen Befruchtung sagen

KURZ NOTIERT:
  • Bioethikkommission: 2001 vom damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ins Leben gerufen, berät die Kommission den Bundeskanzler in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen der Humanmedizin und -biologie aus ethischer Sicht. 15 bis 25 Mitglieder, meist Experten aus der Wissenschaft, werden für jeweils zwei Jahre ernannt. Seit Oktober 2011 sind Judentum und Islam mit Beobachtern vertreten.

06.02.2012 | 18:59 | Ida Labudovic

Die Bioethikkommission beschäftigt sich unter anderem mit Fragen der Reproduktionsmedizin. Seit Oktober 2011 nehmen auch Beobachter der Jüdischen und der Islamischen Religionsgemeinschaft an den Sitzungen teil.

Wien. Rabbi Jehuda ha-Nasi, einer der bekanntesten jüdischen Gelehrten des Altertums, war für lange Zeit schwer krank. Seine Schüler saßen um sein Krankenbett und beteten, um sein Leben zu verlängern. Die Haushälterin, die bei ihm arbeitete, wusste, dass er kein lebenswertes Leben mehr hatte. Und so nahm sie ein Tongefäß und zerschmetterte es. Vor Schrecken hörten die Schüler kurzzeitig auf zu beten und die Seele des Gelehrten konnte seinen Körper verlassen.

„Diese Geschichte aus dem Talmud lehrt uns, dass zwar im Prinzip alles getan werden muss, um das Leben zu bewahren“, sagt Willy Weisz, „aber auch, dass man das Sterben ohne aktive Nachhilfe zulassen muss, wenn das Leben nur mehr Schmerzen bedeutet.“ Weisz beschäftigt sich mit Fragen wie diesen, denn er wurde von der Israelitischen Kultusgemeinde als Beobachter für die Bioethikkommission nominiert. 2001 vom Bundeskanzleramt ins Leben gerufen, beschäftigt sich die Kommission mit Fragen der Medizin und Bioforschung in Hinblick auf die Gesetzesentwicklung. „Die ethischen Fragen, die sich aus dem Fortschritt der Wissenschaft durch neue Methoden, vor allem in der Reproduktionsmedizin ergeben, brauchen gewisse Gremien, um diese Fragen zu diskutieren“, sagt Vorsitzende Christiane Druml.

25 Mitglieder aus den Fachgebieten der Medizin, Molekularbiologie und Gentechnik, Rechtswissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie sitzen in der Kommission, seit Herbst 2011 nehmen auch Beobachter von jüdischer und islamischer Seite an allen regulären Sitzungen teil.

Theologie und ethische Fragen

Die Beobachter dürfen zwar nicht abstimmen, aber Stellung nehmen und Empfehlungen geben. Im jüngsten Tätigkeitsbericht der Bioethikkommission wurden unter anderem Biobanken für die wissenschaftliche Forschung, die Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende und eine Reform des Fortpflanzungsrechts behandelt.

Ethikentscheidungen werden bei den Juden aus Vorschriften der Thora und des Talmud abgeleitet. Im Islam wiederum beruft man sich auf die Rechtsfindungen der islamischen Gelehrten der anerkannten Rechtsschulen. „Als Quelle der Rechtsbestimmungen wird ein Konsensus der islamischen Gelehrten herangezogen“, sagt der Beobachter der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Abdulmedzid Sijamhodzic. „Generell und oberflächlich sind diese Themen in Koran und Sunna (Leben und Aussagen des Propheten Muhammad, Anm.) angesprochen.“

Zur künstlichen Befruchtung sind sowohl Islam als auch Judentum grundsätzlich positiv eingestellt: So ist In-vitro-Fertilisation im Islam erlaubt, solange die Samenzelle und die Eizelle von den Eheleuten stammen. Im Judentum sieht man das noch liberaler: „Das Judentum ist absolut für die In-vitro-Fertilisation, wenn sie notwendig ist, um den Kinderwunsch zu ermöglichen“, sagt Weisz. „Wenn die Medizin nachhelfen kann, dann soll sie es tun.“ Eizellenspenden seien problemlos, Samenspenden, die nicht vom Ehepartner stammen, sind problematisch. „In einzelnen Fällen“, sagt Weisz, „sind aber auch sie erlaubt.“

Allerdings, schränkt Weisz ein: „Nicht alles, was man kann, darf man.“ So ist etwa die Auswahl von zu implantierenden Embryonen nach nicht medizinisch indizierten Gründen im Judentum generell nicht erlaubt.

Allerdings gibt es doch streng begrenzte Gründe für eine Präselektion. „Wenn zum Beispiel eine Familie mindestens vier Kinder nur vom gleichen Geschlecht hat und sich eines des anderen Geschlechts wünscht“, sagt Weisz. Im Islam gibt es zu diesem Thema keine einheitliche Rechtsmeinung. „Was die Geschlechtsbestimmung und Geschlechtsbeeinflussung betrifft, darüber sind sich die Gelehrten uneinig“, sagt Sijamhodzic. „Einige, vor allem die Modernisten, halten das für erlaubt und andere für verboten, mit der Begründung, das würde eine Einmischung in den Bereich der göttlichen Souveränität der Schöpfung darstellen.“ Müsste er in einem solchen Fall seine Rechtsmeinung abgeben, würde er jedenfalls erst Rücksprache mit den obersten Gremien der Islamischen Glaubensgemeinschaft halten.

Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz gilt seit 1992 und wurde bis heute kaum geändert. „Das Gesetz ist sehr streng, und wir diskutieren es, weil sich in den letzten 20 Jahren medizinisch viel getan hat“, sagt Ethikkommissionsvorsitzende Druml. „Weil diese Fragen alle Menschen in Österreich betreffen ist es auch gut, die Beobachter als erweiterten Horizont zu haben.“

Befruchtung nur für Verheiratete?

In nächster Zeit wird sich die Kommission unter anderem damit beschäftigen, ob es zeitgemäß ist, dass in Österreich nur Ehepaare und Paare in eheähnlichen Gemeinschaften eine künstliche Befruchtung durchführen lassen dürfen. Und auch, ob eine Eizellenspende weiter verboten sein sollte. Die Beobachter der zwei Religionsgemeinschaften werden bei all diesen Debatten jedenfalls dabei sein.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 01.02.2012)


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