Presserat mahnt zu Zurückhaltung bei der Nennung der Herkunft von Straftätern

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  • Seit 2008 engagiert sich M-MEIA gegen die Erwähnung der ethischen Zugehörigkeit in der Kriminalberichterstattung

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Dr. Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169

20.10.2015 | 10:46 | REDAKTION

Wien (OTS) – Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund eines mutmaßlichen Täters angeführt wird. 

Menschen gleicher Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen. Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr Zurückhaltung und Sensibilität.

Der Senat ist der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt -vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell dargestellt oder verunglimpft wird.

Dennoch kann auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevant ist, sollte nach Meinung des Senats darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. Der deutsche Presserat berücksichtigt dies regelmäßig in seinen Entscheidungen.

SENAT 1 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.


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