Österreichischer Presserat präsentiert Jahresbericht 2013

07.03.2014 | 13:13 | Tamara Tanasijevic

Wien. Am 5. März wurde in den Räumlichkeiten des Presseclubs Concordia der dritte Tätigkeitsbericht des Österreichischen Presserats vorgestellt. Bei dieser Gelegenheit trat die frisch gewählte Präsidentin des Trägervereins, Astrid Zimmermann, zum ersten Mal zusammen mit Geschäftsführer Alexander Warzilek und dem Vorstand des Senats 1 Peter Jann auf.

Eingeleitet wurde die Pressekonferenz mit der Präsentation der Fallstatistik, die eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2010 zeigt. 2013 wurden dem Österreichischen Presserat 155 Beschwerden übermittelt, während man im Erstjahr des Bestehens 80 Meldungen zählte. „16 der 155 Fälle werden als Ethikverstöße eingestuft“, berichtet Alexander Warzilek. Die Hälfte der Beschwerden richtete sich gegen die Krone Zeitung, vor allen in Bezug auf ihre Berichterstattung rund um das Flüchtlingsdrama im Servitenkloster. Die Tageszeitung „Österreich“ wurde in sechs Fällen beanstandet.

Zu den wohl größten Neuerungen 2013 zählte die Erweiterung desEhrenkodex in Bezug auf Diskriminierungen. Gemäß europäischer Menschenrechtskonventionen wurden alle Diskriminierungsformen aufgenommen und unter Punkt 7 aufgeführt: „Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen ist zulässig.“ Die Zahlen sind dazu leider nicht bekannt.

Im Anschluss verdeutlichte Peter Jann, anhand von zwei Beispielen, die Arbeit der zwei unabhängigen Senate des Presserats. Darunter ein Fall, der vom Senat eigenständig aufgegriffen wurde. Der Artikel „Tränen getrocknet – Aber Frust noch riesig“ in der Tageszeitung ÖSTERREICH wurde auf seine Echtheit überprüft. Es stellte sich heraus, dass in dem Artikel gefälschte Interviews benutzt wurden, die laut Punkt 2.1 gegen den Ehrenkodex verstoßen, „wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung von Journalisten sind.“ Die Täuschung der Leser wurde damit bewusst initiiert.

In einem Kommentar kritisierte der Senatsvorstand den qualitativen Wert der Mitteilungen, die beim Presserat eingehen. „Der größere Teil der Emails ist zu kurz oder ungenau formuliert, weswegen die Erfolgszahl gering ist“, so Peter Jann. Diese „eigenartige Entwicklung“ hätte er nicht erwartet.

Nach der Wiedergabe zahlreicher Fallbeispiele, teilte die neue Präsidentin des Presserats, Astrid Zimmermann, eine Veränderung in der Entscheidungsfähigkeit für die Senate mit. Diese können ab sofort betroffene Medien auf geringfügige Verstöße in Form von Hinweisen aufmerksam machen und die Einleitung eines Verfahrens somit umgehen.

Für 2014 soll unter der Schirmherrschaft von Astrid Zimmermann der Österreichische Presserat weiterhin an die europäische Norm angeglichen werden. Ein weiteres angestrebtes Ziel ist die Thematisierung des Umgangs mit Onlinemedien und Social Media, insbesondere die Verwendung von Bildern für kommerzielle Zwecke.


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