Volksbefragung: Warum die Wehrpflicht das geringere Übel ist

20.01.2013 | 11:59 | Nermin Ismail

Pro Wehrpflicht. Österreich braucht kein Heer. Eine Katastrophenschutztruppe wäre eine denkbare Alternative. Doch bei dieser Wahl, die heute zu treffen ist, ist die Beibehaltung der Wehrpflicht doch das geringere Übel.

In Zeiten der Aufstände und Revolutionen, in Zeiten der Krisen und der Repression, in Zeiten der Verhetzung und der Unruhe wird das Volk zu einer Befragung gebeten. Nicht nur in der arabischen Welt, wo das Militär dem Volk oft den Rücken gekehrt und im Sinne der Herrschenden agiert hat, auch in Amerika und Spanien waren wir Zeugen zahlreicher Gewaltakte. Jetzt kommt die österreichische Regierung auf die Idee einmal etwas mehr Demokratie walten zu lassen und die erste Volksbefragung durchzuführen. Diese soll aber, anders als in der Verfassung vorgesehen, bedingungslos umgesetzt werden. Wie kommt die Regierung auf die Idee eine solch wichtige Frage für unser Land der Bevölkerung zu überlassen?  Nicht, dass dies der Bevölkerung nicht zuzutrauen wäre. Aber vor dem Hintergrund dass die Bevölkerung nicht richtig informiert und vorbereitet worden ist, ist es eine Zumutung. Anscheinend ist die Regierung nicht mutig genug, eine solche Entscheidung zu treffen. So überlässt sie es dem mündigen Volk.

Ohnehin wacklige Neutralität in Gefahr

Österreich ist längst nicht mehr neutral. Ein Berufsheer würde aber die Neutralität Österreichs umso mehr schwächen. Die Bodenoffensive Frankreichs hat letzte Woche in Mali begonnen. Französische Soldaten sind eingedrungen, um die Islamisten zu bekämpfen. Gibt es nicht tausende andere Gebiete, in denen „gefährliche Menschen“ den Frieden bedrohen, seien sie Islamisten oder andere? Warum werden die nicht bekämpft? Geht es den Franzosen hierbei wirklich nur um Gerechtigkeit? Oder geht es hauptsächlich um Ressourcen, die auf dem Weg nach Hause mitgenommen werden?

In der EU-Grundrechtecharta Artikel 2 ist das Verbot der Todesstrafe zwar postuliert, doch ist die EU zunehmend in Kritik geraten, das Verbot der Todesstrafe zu relativieren (Siehe Zusatzprotokoll 6)  und in letzter Zeit nicht nur politisch sondern auch mit rechtlichen Mitteln eine Militarisierung zu forcieren. (Der Vorwurf stammte vom deutschen Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider, der eine Klage beim Bundesverfassungsgerichtshof eingelegt hat.) Im Artikel 42 (Absatz 2) des EU-Vertrags steht: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen und denkbaren Krisensituationen, die auftauchen können, wenn sich die Wirtschaftskrise verschärfen sollte, könnten die Hemmschwellen bei einem Einsatz eines Berufsheeres im Inland recht schnell fallen.

Ist ein Berufsheer bei Existieren solcher Nomen nicht bedenklich? Wäre eine Reform der Wehrpflicht an dieser Stelle nicht viel nützlicher? Österreich braucht kein Heer. Eine Katastrophenschutztruppe wäre eine denkbare Alternative. Doch bei dieser Wahl, die heute zu treffen ist, ist die Beibehaltung der Wehrpflicht doch das geringere Übel.


Kommentieren Sie den Artikel





Weitere Artikel von Nermin Ismail