Verhärtete Fronten nach Aufhebung der Deutschpflicht für Türken

KURZ:
  • Urteil. Im Jänner schloss sich der Verwaltungsgerichtshof dem EuGH-Urteil an. Wegen des Assoziationsabkommens mit der Türkei dürfen die Fremdenrechtsgesetze seit dem EU-Beitritt Österreichs bei Türken nicht angewendet werden.
  • ÖVP, SPÖ und FPÖ sind beunruhigt. Das sei keine gute Nachricht für Österreich, so Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

02.05.2012 | 9:39 | Clara Akinyosoye

Die Deutschpflicht für Türken fällt. Die Politik fürchtet Schwierigkeiten bei der Integration. „Deutsch ist eine Qualifikation“ – und das wüssten türkische Migranten auch, sagt der UETD-Sprecher.

Wien. Es ist eine Neuigkeit, die für Aufsehen gesorgt hat: Türken sind von den Fremdenrechtsverschärfungen nicht mehr betroffen. Das haben der Europäische Gerichtshof und auch der österreichische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Assoziationsabkommen, das 1963 mit der EWG geschlossen und bei dem EU-Beitritt Österreichs 1995 mitübernommen worden ist, sichert Türken gegenüber anderen Drittländern – ähnlich wie bei EU-Bürgern – eine privilegierte Stellung zu.

Das bedeutet, dass zumindest jene Türken, die im Rahmen eines Familiennachzugs nach Österreich kommen, weder vor noch nach der Einreise Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Einen Aufenthaltsantrag müssen sie nicht mehr vom Ausland aus stellen. Auch Auflagen bezüglich des Nachweises einer Unterkunft sowie eines sicheren Einkommens entfallen. Die Altersgrenze von 21 Jahren für den Nachzug eines Ehepartners ist aufgehoben. In der Politik (mit Ausnahme der Grünen) nimmt man diese Neuigkeiten mit Sorge zur Kenntnis, unternehmen kann man dagegen aber nichts. „Das Urteil ist eindeutig. Es ist zu akzeptieren und wird umgesetzt“, sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums.

Viel zu spät, wenn es nach Ercan Karaduman, Sprecher der UETD (Union Europäisch-Türkischer Demokraten), geht. Dass es für Türken schon seit Langem diese gesetzliche Regelung gibt, sei den Politikern bekannt gewesen, nur habe die praktische Anwendung „zu wünschen übrig gelassen“. Es sei zwar schön, dass man sie jetzt geltend mache, aber ein Skandal, dass der Gesetzgeber die türkischen Bürger über ihre Rechte im Dunkeln gelassen habe, kritisiert Karaduman. Anlassfall für die Entscheidung des EuGH war, dass ein mit einer Österreicherin verheirateter Türke vor Gericht zog, weil er seinen Aufenthaltsantrag aus dem Ausland hätte stellen müssen.

Man müsse sich die Frage stellen, warum die Betroffenen „erst viel später durch rechtliche Schritte, die ja eigentlich als letzte Instanz gelten sollten, ihre Rechte erstreiten mussten“, sagt Karaduman. Die Judikatur sei eine Frage von Interpretationen, und instanzliche Gerichte seien dazu da, um Rechtssicherheit herzustellen, heißt es dazu im Innenministerium. Um Rechtssicherheit tatsächlich zu gewährleisten, sei es „ratsam, wenn nicht notwendig, das Fremdenrecht erneut zu novellieren“, meint EU-Rechtsexperte Gerhard Muzak.

„Eine Megakatastrophe“

Ilan Knapp, Leiter des JBBZ (Jüdisches Berufliches Bildungszentrum) und Mitglied im Expertenrat für Integration des Innenministeriums sieht „eine Megakatastrophe“, deren Ausmaß man noch gar nicht abschätzen könne, auf Österreich zukommen. „Wegen einer Nebenbestimmung aus den 1960er-Jahren, die man längst hätte anpassen sollen“, meint Knapp, könnten nun Türken das österreichische Sozialsystem missbrauchen. „Es können Leute kommen, die nicht mehr nachweisen müssen, dass sie Deutsch können und ein Einkommen haben. Sie können kommen und direkt zum Sozialamt“, sagt Knapp. Dabei brauche Österreich zugewanderte Arbeitskräfte, keine Nächstenliebe. Wer kein Deutsch könne, für den sei eine berufliche Integration unmöglich. Dass türkische Migranten auch ohne Verpflichtung Deutsch lernen würden, bezweifelt der Verfechter der „Deutsch vor Zuzug“-Regelung, der sich auch daran stört, dass EU-Bürger davon ausgenommen sind.

Kritiker bemängeln mitunter, dass Menschen aus ländlichen Regionen, die keinen Zugang zu Deutschkursen hätten, die Zuwanderung schwer bis unmöglich gemacht werde. Für Knapp kein Argument. Wo es Facebook gäbe, könne man auch Deutsch lernen, meint der Bildungsexperte. „Internet gibt es schließlich überall, und aus dem letzten Dorf in Dschibuti kommt niemand.“

Es sei nicht zu viel verlangt, von türkischen Zuwanderern zu erwarten, dass sie sich informieren und vorher Deutsch auf „Postkartenniveau“ lernen. „Aber wenn man nur kommt, um abzukassieren, informiert man sich nicht.“

Karaduman hält die Reaktionen auf die neue Entwicklung für „künstlich aufgeblasen“. Das Einfordern eines „zugestandenen Rechts“ dürfe man nicht damit verwechseln, dass es am Wohlwollen zum Deutschlernen mangle. „Deutsch ist eine Qualifikation“ – und das wüssten türkische Migranten auch, sagt der UETD-Sprecher. Sie würden sich dieses also ohnehin freiwillig aneignen. Unbestritten ist, dass ältere Migranten Schwierigkeiten haben, sich auf Deutsch zu verständigen. Sie kamen in den 1960er- und 1970er-Jahren als sogenannte Gastarbeiter nach Österreich – mit dem Ziel, Österreich wieder zu verlassen. Dabei blieben Integrationsbemühungen auf sprachlicher Ebene auf der Strecke.

Angebote zum Deutschlernen gab es im Gegensatz zu heute in dieser Form gar nicht. Diesen Menschen jetzt noch Deutsch beizubringen – dieser Zug sei abgefahren, meint Karaduman. Jedoch mit den jüngeren zuziehenden Türken gäbe des derlei Probleme nicht. Sie hätten keine Scheu davor, die Sprache zu lernen. „Deutsch ist für Türken nicht mehr uninteressant“, versichert Karaduman. Und dass mangelnde Sprachkenntnisse bei der ersten Generation nicht an die nächste vererbt werden, sei eine Kompetenz der Bildungspolitik.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 02.05.2012)

 


ein Kommentar

  • Michael W. Büchi

    Es dürfte im Interesse der Migranten liegen, die im Zielland gesprochene Sprache bereits vor der Einreise mindestens ansatzweise zu lernen. Als Person welche im Ausland gelebt hat,habe ich auch aus Gründen des Respekts, die jeweilige Sprache gelernt und mir damit unbezahlbare Vorteile im Beruf wie auch im persönlichen Umfeld gesichert. Zu hoffen, das alle Immigranten nach dem Umzug ins Zielland die Sprache lernen ist beim möglichen Eintritt in Parallelgesellschaften eher illusorisch. Geschrieben um 8. Juni 2012 um 11:53 Uhr Antworten

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