„Die Asylgerichtshof-Richter haben keine Richterausbildung“

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  • Die Langfassung dieses Interviews erscheint diesen Mittwoch im neuen Augustin.

19.08.2013 | 12:48 | Kerstin Kellermann

Die Untersuchungshaft der als „Schlepper“ verhafteten Flüchtlinge wurde nun bis 13. September verlängert. Es seien noch Polizeierhebungen nötig. Da die Polizeierhebungen nicht ausreichend waren, müsste man die Flüchtlinge frei lassen, sagt Rechtsanwalt Lennart Binder, der zwei der Flüchtlinge vertritt und die Haftbeschlüsse gesehen hat. Und: „Es wird eigentlich nicht behauptet, dass irgendeiner Geld bekommen hätte.“ Die Fragen stellte Kerstin Kellermann. 

M-MEDIA: Was sind Ihre genauen Kritikpunkte an den Verfahren von Flüchtlingen?

Lennart Binder: Dass ein Asylwerber nicht richtig belehrt wird und dass die kurzen Fristen nicht einhaltbar sind, so wie es auch praktisch nicht möglich ist, vom Erstaufnahmezentrum Ost in Traiskirchen aus in sieben Tagen eine Rechtsvertretung zu organisieren. Der Vertreter kann in der kurzen Zeit kaum Recherchen machen. Dazu kommt das Sprachenproblem, das Übersetzungsproblem. Aber selbst wenn das alles gelungen ist, landet der Akt beim Asylgerichtshof, der ihn gar nicht anschaut, weil die fast keine Verhandlungen durchführen. Die segnen nur die erste Instanz ab, sie prüfen nicht selber. Da können der Präsident des Asylgerichtshofes und die Frau Innenminister behaupten, was sie wollen, aber es stimmt nicht. Jurist Perl wird jetzt zum Präsidenten des neuen Verwaltungsgerichtshofs, denn der Asylgerichtshof geht in ein Verwaltungsgericht auf. Der ehemalige Ministersekretär von Kanzler Vranitzky ist ab Januar 2014 der Präsident des größten Gerichts in Österreich. Die Asylgerichtshof-Richter sind keine Richter, auch wenn sie sich tausendmal so nennen. Sie haben keine Richterausbildung, sie sind Beamte. Das Bundesasylamt kommt meist nicht zu den Verhandlungen, die lassen sich immer entschuldigen, so dass im Endeffekt Richter und Asylwerber gegenübersitzen. Verhandlungen kriegen dadurch sofort den Charakter einer Polizeieinvernahme, eines Verhörs. Der Richter übernimmt das Befragen. Und er ist ein Verwaltungsbeamter, der es gewohnt war, mit Parteien zu kommunizieren.

Und zu den Parteien muss man einen gewissen Abstand haben…

Parteien lügen für sie einmal grundsätzlich, das ist eine Einstellung eines Beamten. Im Asylgerichtshof haben sie zudem die Möglichkeit Beweise vorzubringen, völlig abgewürgt. Während noch im Vorläufer, dem Unabhängigen Asylsenat, Länder-Sachverständige hinzu gezogen und auch Recherchen in den Herkunftsländern gemacht wurden, so ist das nun völlig abgeschnitten worden. Der Asylgerichtshof ist gezwungen, die Länderdokumentation des Innenministeriums als Grundlage für die Entscheidung heranzuziehen. Einwände oder Ergänzungen sind nicht erlaubt. Das finde ich nicht fair. Aber bei den Pakistani sind sowieso keine mündlichen Verhandlungen durchgeführt worden.

Nach einem Youtube-Video durften Sie nicht in die Schubhaft?

Ich durfte später hinein. In der Schubhaft gab ich dem Beamten die Liste mit den zehn Flüchtlingen, die Bescheide bekamen wegen dem gelinderen Mittel. Drei waren im Gefängnis vorhanden. Zwei sagten, dass sie nach Ungarn abgeschoben werden, einer hatte die Festnahme-Bescheidung, dass er nach Pakistan abgeschoben wird und die Ankunft in Pakistan um vier Uhr früh am 31. Juli. Einer rauchte eine Zigarette und kippte um. Der, der nach Pakistan abgeschoben werden sollte, hat psychisch nicht gut ausgeschaut. Der andere erzählte mir von seiner Krankheit, einer Lähmung, dem ist es psychisch auch nicht gut gegangen. Der dritte, der Mehmut, der war eigentlich recht aktiv. Bei sechs Monaten Aufenthalt in Österreich, schicken die Ungarn den wieder her. Jetzt ist aber die Frage, ob es  Meldezettel für die Votivkirche gab?

 Und Sie vertreten jetzt zwei von den drei als Schlepper Angeklagten?

Vor kurzem habe ich Asif M. und Sohaib G. in Wiener Neustadt besucht, von denen ich auch die Vollmachten übernommen habe. Innerhalb von 14 Tagen müsste ja eine Haftüberprüfungs-Verhandlung stattfinden. (Anm. d. Redaktion: Hat bereits stattgefunden, Untersuchungshaft wurde verlängert) Die wird natürlich negativ ausgehen wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr, aber immerhin muss der Staatsanwalt sagen, was er vorwirft. Hintergrund ist, dass Mahmood seiner Abschiebung durch die Weiterflucht nach Italien zuvor kommen wollte. Er hat sich von seinen beiden Freunden telefonisch verabschieden wollen, die meinten, er soll wegen persönlicher Abschiednahme auf sie warten. Als G. zum Bahnhof kam, wurde M. gerade von Zivilpolizisten kontrolliert und G. fragte, was los ist und letztlich sind alle drei eingesperrt worden. Unterstellt wird, dass M. den Spitznahmen „Khalifa“ hat, der in Telefonüberwachungsprotokollen einer anderen „Schlepperbande“ vorkommt, von dem aber M. sagt, dass er nicht mit ihm identisch ist. G. soll einmal am Bahnhof gewesen sein, ein paar Tage zuvor, als irgendein Zug mit elf Pakistani angekommen ist.

Der Zusammenhang ist völlig rätselhaft. Es wird eigentlich auch nicht behauptet, dass irgendeiner von den dreien Geld bekommen hätte. Ich musste die Beschwerden gegen die Haftbeschlüsse zurückziehen, weil den Flüchtlingen bei der Verhaftung eingeredet wurde, auf dieses Rechtsmittel zu verzichten. Es wäre übrigens auch kein „Amtsmissbrauch“, wenn die Bescheide vom Bundesasylamt oder Asylgerichtshof nicht vollstreckt werden, da von geänderten Verhältnissen infolge Integration ausgegangen werden kann. Selbst Minister Strasser fand rechtliche Lösungen für die 150 armenischen Christen aus dem Irak und dem Iran, die nach dem Anschlag auf das World Trade Center in Wien hängen geblieben sind – um der Caritas und der Hias aus der Patsche zu helfen. Es besteht insofern eine Ähnlichkeit, weil damals gesagt wurde, dass die Christen keine Asylgründe haben, sondern aus wirtschaftlichen Gründen auf dem Weg nach Santa Monica, Kalifornien sind und da hat es eben Ministerratsbeschlüsse gegeben, manche erhielten sogar die Staatsbürgerschaft.

 

 

 


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