Eine nicht anerkannte Volksgruppe: Polen in Wien

NÄHERES
  • Volksgruppengesetz: Das 1976 beschlossene Gesetz definiert Volksgruppen als Gruppen österreichischer Staatsbürger, die in Teilen des Bundesgebiets beheimatet sind, Deutsch nicht als Muttersprache sprechen und ein eigenes Volkstum nachweisen können. Die Anerkennung bringt unter anderem Rechte auf Förderungen und einen höheren Stellenwert der Sprache.
  • Polen in Österreich: Laut Statistik Austria leben in Österreich 56.775 Polen, davon 36.913 in Wien. 21.254 davon haben die österreichische Staatsbürgerschaft. Bisher wurde die Anerkennung der Polen vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass die polnische Minderheit keine langfristige Kontinuität in Österreich hat und die Community vor allem auf gegenwärtige Zuwanderung aufbaut.

05.04.2011 | 17:49 | Ania Haar

Wien. „Wir bemühen uns seit Jahren um die Anerkennung als Volksgruppe“, sagt Barbara Pflügl- Sienkiewicz, Sprecherin von „Strzecha“, dem Verband der Polen in Österreich. „Leider ohne Erfolg.“ Sechs autochthone Volksgruppen sind hierzulande anerkannt: Burgenlandkroaten, Slowenen, Ungarn, Tschechen, Slowaken und Roma. Die Polen warten noch immer darauf.

„Obwohl Polen hier seit Generationen leben, ihre Wurzeln bis in die Monarchie reichen, und es Vereine gibt, die seither fast kontinuierlich gearbeitet haben“, sagt Hubert Mikel, Generalsekretär des Österreichischen Volksgruppenzentrums in Wien, „sind sie nicht anerkannt.“ Anerkannte Volksgruppen genießen den Schutz des Staates, sind Mitglied bei den Volksgruppenbeiräten und bekommen für ihre verschiedenen Tätigkeiten finanzielle Förderungen, etwa Unterstützungen für Medien, Kultur und Sprache.

Europarat schickt Beobachter

Doch die Polen geben nicht auf in ihren Bemühungen. Erst vor rund drei Wochen fand ein Treffen in den Räumlichkeiten des Volksgruppenzentrums statt, bei dem auch Vertreter von „Strzecha“ anwesend waren. Zu Gast waren unabhängige Beobachter des Europarates, die sich ein Bild von der Situation der Minderheiten und Volksgruppen machen sollten. Ein Besuch, der der Überwachung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten dient. Geprüft wird dabei auch, ob und wie die vom Europarat empfohlenen Implementierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Bei diesen Treffen wird besonderer Wert auf Diskretion gelegt. „Nein, nicht mal eine Visitenkarte habe ich“, so eine der Beobachterinnen, „und tut mir leid, aber Journalisten dürfen an dieser Sitzung nicht teilnehmen, auch wenn diese öffentlich bekannt ist.“ Ihre Begründung: Den Minderheiten- und Volksgruppenvertretern soll die Möglichkeit geboten werden, ohne jeglichen Druck von außen und unbeobachtet über ihre Probleme zu berichten. Immerhin – die Empfehlungen, die sich aus den Gesprächen und Beobachtungen ergeben, werden auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht.

Empfehlungen nicht umgesetzt

Österreich hat etliche Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates bezüglich der Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das seit 1.Juli 1998 in Kraft getreten ist, bis dato nicht vollständig umgesetzt. Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zum Schutz der Minderheiten, auf die die Definition des Volksgruppengesetzes zutrifft.

Im Fall der Polen gibt es auch schon eine Empfehlung des Europarates. Am 12. Jänner 1996 stellte „Strzecha“, einer der ältesten polnischen Vereine, beim Bundeskanzleramt einen Antrag auf Anerkennung als Volksgruppe. Wenig später folgte das öffentliche Versprechen des damaligen Bundeskanzlers Franz Vranitzky, der anlässlich seines Staatsbesuches in Polen die Anerkennung der Polen als Volksgruppe ankündigte. Dabei ist es aber geblieben. Und „Strzecha“ hat fünf Jahre lang auf eine Antwort aus dem Bundeskanzleramt gewartet. Die kam 2001 in Form einer sozialwissenschaftlichen Studie. Aus der unter anderem hervorging, dass die „Beheimatung“ von Polen – eines der Kriterien der Anerkennung im Sinne des Volksgruppengesetzes – nicht erfüllt sei.

Fazit: Die Polen können als Volksgruppe nicht anerkannt werden. Denn dafür müssen die Mitglieder dieser Gruppe nachweislich in Teilen des Bundesgebietes wohnhaft sein, Kontinuität über mehrere Generationen, Beheimatung, österreichische Staatsbürgerschaft, eigenes Volkstum und nicht deutsche Muttersprache nachweisen können.

Die vom Bundeskanzleramt bestellte Studie ist für Mikel eine Ausrede. „Die Studie ist im Auftrag erstellt und bezahlt worden“, sagt er und vermutet eine „gewisse Richtungsvorgabe“. In seinen Augen sei die Studie nicht unabhängig gewesen, zudem habe gerade einmal ein einziger Wissenschaftler an der Erstellung gearbeitet.

Andrzej Graś und Ryszard Formuszewicz, zwei polnische Wissenschaftler, haben diese Studie im Jahr 2007 unter die Lupe genommen und dabei diverse Schwachpunkte und Unstimmigkeiten entdeckt. Zudem erscheint ihnen auch die Tatsache zweifelhaft, dass die Feststellung des Volksgruppencharakters anhand von Überlegungen eines einzigen Wissenschaftlers entschieden werden konnte.

„Gebraucht wird eine unabhängige Studie, um den Vorwurf der Einseitigkeit zu beseitigen“, rät Mikel. Dafür würde den Polen in Österreich aber wieder das Geld fehlen. Dem Verein „Strzecha“ fehlten damals tatsächlich die Mittel, um die Expertise der polnischen Wissenschaftler zu übersetzen und dem Kanzleramt zukommen zu lassen.

Neues Gutachten der Polen

Diese Situation dürfte sich aber jetzt ändern. Obwohl seit der Absage des Bundeskanzleramtes bereits zehn Jahre vergangen sind und „Strzecha“ nicht repliziert hat, ist der rechtliche Weg der Anerkennung nicht ausgeschlossen. Der Verein hat vor Kurzem Arbeitsgruppen eingerichtet, Geld aufgestellt und einen neuen Wissenschaftler bestellt, um fundiert auf die Absage des Bundeskanzleramtes zu antworten. Von ihren Bemühen haben sie der unabhängigen Beobachterin, die ihre Identität den Medien nicht preisgeben wollte, ausführlich berichtet.

Hubert Mikel ist skeptisch: „Internationale Beobachter kommen, Gesprächsrunden werden eingerichtet und Diskussionen geführt und dann werden die Beobachter gehen. Und nichts wird passieren.“

 

(ANIA HAAR „Die Presse“, Print-Ausgabe, 06.04.2011)

 

 


2 Kommentare

  • georg holzmann

    es kann nicht sein das jede zugewanderte gruppe in österreich als minderheit anerkannt wird den minderheiten wollen primersonderrechte und geld da polen zur eu gehört somit alle rechte der eu inanspruchnehmen kann ist diese ansinnen von anerkenung nicht nachvolziehbar Geschrieben um 24. März 2012 um 19:56 Uhr Antworten
  • Mark

    Auch wenn ich kein Fan von zelebrierten nationalen Identitäten jeder Art bin, ist es wirklich absurd, dass die Polen nicht anerkannt wurden obwohl so ziemlich alle anderen vermerkt wurden. Geschrieben um 23. April 2011 um 14:44 Uhr Antworten

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