Free Topoke: “ Ich will nicht freigekauft werden“

18.05.2012 | 11:41 | REDAKTION

Eine Kundgebung unter dem Titel „Free Topoke“ fand am 15. Mai vor dem Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände statt. Patrick Bongola musste dort eine Verwaltungsstrafe absitzen, die er wegen einer spontanen Demo gegen eine Abschiebung erhalten hatte.

(WIEN/CLA/no-racism.net). Ziel der „Free Topoke“ Kundgebung, die am 15.Mai – von BOEM, dem Verein zur Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Kommunikation organisiert – stattfand, war es ein Zeichen gegen Schubhaft und Abschiebung zu setzen. Außerdem sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass das „Demonstrationsrecht mit der Realität der Abschiebepraxis“ nicht zusammenpasse, heißt es auf no-racism.net. Dort wurde kurze Zeit nach der Kundgebung ein Bericht online gestellt.

So wird berichtet, dass um 16 Uhr bereits 30 Kundgebungsteilnehmer_innen vor Ort waren, während sich „hinter dem Tretgitter vor dem Eingang zum Polizeianhaltezentrum ca. 20 Polizist_innen“ aufhielten. „Die Menge vor dem Schubgefängnis wuchs rasch auf ca. 50 Personen an“, heißt es auf der Internetplattform.

Protest wird illegal?

Wenn Aktivist_innen kurzfristig von einer Abschiebung erfahren, haben sie oft keine Möglichkeit mehr, eine Demonstration oder Kundgebung 24 Stunden vorher anzumelden. Es wird daher in Zukunft eher mehr als weniger Demonstrationen geben, die nicht oder zu spät angemeldet wurden. Aktivist_innen beklagen sich, dass es von Seiten der Behörden verstärkt vorkomme, dass sie bei der Ausübung ihrer Demonstrationsrechts behindert „oder gar mittels Verwaltungsstrafen und sonstigen Repressalien verfolgt“ würden. Bei den Aktivist_innen macht sich schon seit Langem die Sorge breit, dass das Demonstrationsrecht ausgehebelt werde – besonders in jenen Fällen, in denen kurzfristig und schnell protestiert werden soll. Dies war am 19.1.2011 der Fall, als eine junge Nigerianerin, die als Kronzeugin in einem Prozess gegen die Menschenhändlermafia hätte aussagen sollen, aus Österreich abgeschoben wurde.

Verwaltungsstrafe nicht zulässig

Patrick Bongola hatte damals mit anderen spontan demonstriert und geriet in einen Polizeikessel. Ihm wurde eine Verwaltungsstrafe auferlegt, die er allerdings zu Bezahlen verweigerte. Am vergangenen Montag trat er daher seine Ersatzfreiheitsstrafe an. Andere, die mit demonstriert und ebenfalls Verwaltungsstrafen auferlegt bekommen hatten, legten Berufung ein. Sie mussten ein Verfahren führen, das von einem Teil der Aktivist_innen auch tatsächlich gewonnen wurde, weil das Versammlungsrecht im Verfassungsrang steht und durch kleine Verwaltungsübertretungen bei der Ausübung nicht eingeschränkt werden darf.

„Ich will nicht freigekauft werden“

Zurück zum Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände. Die Aktivist_innen machten ihren Forderungen lautstark Gehör. „Free Topoke“ – war immer wieder zu hören. Ihre Stimmen waren allerdings im hinteren Gebäudeteil, wo Bongola eingesperrt war, nicht mehr zu hören. Von der Kundgebung erfuhr er trotzdem – durch seine Frau, die ihn währenddessen besuchte. Sie kam mit einer Botschaft für die Aktivist_innen wieder: Patrick möchte nicht freigekauft werden. Es wäre möglich gewesen, dass Bongola den Rest der Strafe bezahlt und freigelassen würde. Doch das lehnte der Aktivist ab. Er saß seine Strafe bis zum Mittwoch, 16. Mai um 10 Uhr ab. Mittlerweile ist Patrick Bongola wieder frei.

Auf der Kundgebung, die sich nach rund einer Stunde auflöste  wurde ich auch auf die Situation des gambischen Aktivisten Yaya hingewiesen, dem die Abschiebung aus Österreich droht. Die Kundgebung ist für kommenden Donnerstag, 24.5. um 17.00h beim Schubgefängnis Hernalser Gürtel angesetzt.


ein Kommentar

  • georg holzmann

    abschiebung sind nun mal realität und man kann nicht gegen jede abschiebung protestieren vor allem wenn sie gerächtfertigt ist Geschrieben um 24. Mai 2012 um 20:57 Uhr Antworten

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