Grüne fordern neues Gesetz gegen Hass im Internet

04.08.2016 | 9:31 | Konstantin Auer

Eva Glawischnig, die Klubobfrau der Grünen, und Albert Steinhauser, der Justiz- und Datenschutzsprecher der Grünen, fordern ein neues Gesetz gegen Hass im Internet. Zum Anlass nehmen sie die vielen sexualisierten Angriffe auf Frauen. Sie haben eine Gesetzesinitiative dazu ausgearbeitet, um den Schutz für Opfer auszubauen.

Wien, 3. August 2016 – Hasspostings sollten, wenn es nach den Grünen geht, verstärkt Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft werden. Dazu reicht, laut Grünen-Justizsprecher Steinhauser, das Strafrecht nicht mehr aus. Zusammen mit Eva Glawischnig hat er eine Gesetzesinitiative ausgearbeitet. Der neue Strafparagraph soll die Personengruppe, welche jetzt durch den „Verhetzungsparagraph“ geschützt wird, umfassen. Das heißt Gewaltaufrufe gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften, Ethnien, Menschen mit anderer Hautfarbe, Menschen mit anderer Herkunft, Beeinträchtigte, Menschen des anderen Geschlechts, Menschen anderen Alters, anderer Weltanschauung oder anderer sexueller Orientierung. Hier sollte der Tatbestand der Beleidigung gelten und als Ermächtigungsdelikt geführt werden. Das heißt, dass Staatsanwalt oder Polizei ermitteln, wenn es die betroffene Person so will.

Bisher kann man nur mit einer Privatklage gegen Beleidigungen, Bedrohungen, Beschimpfungen und dergleichen vorgehen. Das heißt man riskiert, dass man das Verfahren, sollte man es verlieren, selber bezahlen muss. Der Straftatbestand der „gefährlichen Drohung“ braucht eine konkrete Drohung. Bei Sätzen wie: „man sollte dich…“ oder „dir gehört mal…“, greift dieses Gesetz nicht. Für die „Verhetzung“ muss das Ausmaß sehr groß sein. Die Regierung will zwar eine Meldestelle für Hassposting-Opfer einrichten, doch diese, so Steinhauser, nutze nur bei eben dieser „Verhetzung“. Bei einem geplanten Gespräch mit Justizminister Wolfgang Brandstetter erwartet man offene Ohren.

Steinhauser und Glawischnig betonen, dass die Meinungsfreiheit dadurch nicht gefährdet sei, denn diese sei in der Verfassung verankert. „Wir halten viel aus und sollen viel aushalten“, doch beim Strafrecht höre auch die Meinungsfreiheit auf. Der Klubobfrau der Grünen scheint diese Thema wirklich ein Anliegen zu sein, denn sie ist, neben anderen, auch selbst von sexualisierter Gewalt im Internet betroffen. Frauen in der Öffentlichkeit, HelferInnen von Flüchtlingen aber auch andere DiskutantInnen auf Facebook seien besonders betroffen, erzählt sie. Es gehe den Tätern darum, Frauen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen und ihnen ihr Recht auf Meinungsäußerung zu nehmen. Dagegen will sie sich wehren und auch anderen die Möglichkeit dazu geben, denn „nicht jeder hat das Privileg auf einen Anwalt“, sagt Glawischnig. Sie selbst hat bereits 34 Verfahren geführt, davon 16 nach dem Zivilrecht und 18 nach dem Strafrecht. Acht Urteile wurden gefällt, die Strafzahlungen der Täter (bisher 4.000 Euro) spendet sie an soziale Projekte. Bei Einsicht biete Glawischnig aber einen Vergleich an.

Auf Nachfrage eines Journalisten bei der Pressekonferenz, warum Frauen als Opfer so hervorgehoben werden, wurde klar, dass vor allem auch MigrantInnen von Hass im Internet betroffen sind. Das Gesetz sollte aber für jede/n die Möglichkeit bieten sich zu wehren, wie es dann auch Glawischnig und Steinhauser betonten.


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