Islamische Glaubensgemeinschaft lehnt Regierungsvorlage zum geplanten Islamgesetz ab

  Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich Alevi

24.12.2014 | 12:51 | Memaran Dadgar Jasmin

Nach einer Stellungnahme des Obersten Rates zur Regierungsvorlage bezüglich der Novellierung des Islamgesetzes, bestätigt der Schurarat die Forderungen an die Regierung.

Nach dem Beschluss einer Regierungsvorlage zum sogenannten Islamgesetz durch den Ministerrat gab der Oberste Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) am 17.12. eine kritische Stellungnahme ab. Diese wurde durch den Schurarat am 21.12. bekräftigt. In der Stellungahme werden einige Punkte klar abgelehnt.

Forderung nach konkretem IGGiÖ-Gesetz

Die IGGiÖ schließt vier sunnitische und drei schiitische Strömungen des Islams ein. Daher wird es unter anderem als problematisch gesehen, dass das geplante Gesetz alle islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich behandelt (wenn auch in spezifischen Abschnitten). Konkret bedeutet dies, dass auch die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (kurz ALEVI), welche im Mai 2013 als solche anerkannt wurde, ebenfalls durch das neue Gesetz behandelt wird. Seitens der IGGiÖ wird argumentiert, dass es auch kein allgemeines „Christengesetz“ gebe. Die Regierungsvorlage wurde von den ALEVI positiv aufgenommen.

Diesbezüglich wird durch die IGGiÖ außerdem kritisiert, dass eine daraus resultierende gemeinsame theologische Fakultät Problempotential mit sich bringe. Außerdem fehle eine klare Festsetzung einer verpflichtenden IGGiÖ-Mitgliedschaft für Lehrpersonal im eigentlichen Text der Regierungsvorlage.

Streitpunkt Auslandsfinanzierung

Ein weiterer strittiger Punkt stellt das Verbot der Auslandsfinanzierung dar, das die Islamische Glaubensgemeinschaft laut IGGiÖ gegenüber anderen Religionsgesellschaften stark benachteiligen würde und gleichzeitig rufschädigend wirke. Viele etablierte Vereine würden so in ihrem Tätigkeitsbereich stark eingeschränkt werden. Die ALEVI hingegen begrüßen das Ende der Auslandsfinanzierungen. Diese stelle die Unabhängigkeit von politischen bzw. staatlichen Einflüssen sicher.

Aufheben der Rechtspersönlichkeit 

Schließlich sei es laut der IGGiÖ problematisch, dass es dem Bundeskanzler laut Regierungsvorlage möglich ist, die Religionsgemeinschaft aufzuheben. Dies wäre nur in Bezug auf neugegründete Gemeinschaften nachvollziehbar, so die IGGiÖ.


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