Gesetz: Leben für Asylsuchende wird härter

default

11.11.2009 | 15:18 | Clara Akinyosoye

Fremdenrechtspaket beschränkt Asylbewerberrechte – öfter Schubhaft als bisher.

Geschmäcker sind verschieden: den einen noch zu mild (FPÖ und BZÖ), den anderen (Grünen) viel zu scharf. Kritiker (NGOs und Kirchen) sorgen sich angesichts der im Oktober mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Nationalrat beschlossenen Fremdenrechtsnovelle um die Wahrung der Menschenrechte. Ein Blick auf die Änderungen zeigt tatsächlich: Für Asylsuchende sieht es ab 1.Jänner2010 bitter aus.

Zum einen gibt es durch die Novelle mehr Gründe für die Erteilung von Schubhaft. Wenn der Erstantrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat gestellt wurde und der Flüchtling trotzdem nach Österreich kommt, wird ab 2010 Schubhaft verhängt.

Anny Knapp, Obfrau des Vereins Asylkoordination, sieht damit Gefahren verbunden. Selbst dass das Gesetz festschreibt, dass Schubhaft nur „wenn notwendig“ zu verhängen sei, beruhigt Knapp nicht. Das sei bloß „ein kleiner eingeschobener Satz ganz am Ende“, der erst nach heftiger Kritik hinzugefügt worden sei.

Weniger Bewegungsfreiheit

Weiterer Schubhaftgrund: der Verstoß gegen die Gebietsbeschränkungsregelung. Während des gesamten Zulassungsverfahrens dürfen sich Asylwerber nur in einem politischen Bezirk aufhalten – meist ist das der Bezirk Baden, zu dem das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen gehört. Bei einem Verstoß droht eine Strafe von 1000 Euro (oder sogar Haft).

Dieses „kleine Vergehen wirkt sich drastisch aus“, kritisiert Knapp. Es sei absehbar, dass Asylwerber es dennoch versuchen, etwa, um Familienangehörige zu sehen oder Rechtsberatung einzuholen: „Die Anwälte sitzen in Wien, nicht in der Erstaufnahmestelle.“ Eine weitere Änderung betrifft die Berufungsfristen, die auf sieben Tage halbiert wurden. In dieser Zeit sei es für die oft in Schubhaft sitzenden Personen schwer, Rechtshilfe zu finden.

Kritik an der Novelle lösten auch die Methoden zur Feststellung des Alters von Asylwerbern aus: Röntgen- und Zahnuntersuchungen sowie die Musterung primärer und sekundärer Geschlechtsorgane, meinen Kritiker, seien gerade im Alter zwischen 17 und 22Jahren nicht aussagekräftig.

(CLARA AKINYOSOYE, „Die Presse“, Print-Ausgabe, 11.11.2009)


Kommentieren Sie den Artikel





Weitere Artikel von Clara Akinyosoye