Migranten bei Familienleistungen schikaniert

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28.10.2009 | 14:49 | Ania Haar

Die Volksanwaltschaft berichtet von zahlreichen Fällen, in denen nichtösterreichische Familien von den Behörden falsch behandelt wurden. Aber auch in anderen Angelegenheiten muss Migranten geholfen werden.

Wenn Migranten den Weg zur Volksanwaltschaft gefunden haben, dann ist der Prozess der Integration meist schon weitgehend abgeschlossen“, sagt Volksanwalt Peter Kostelka. Seine Erklärung: „Weil sie Kenntnis über die österreichische Verwaltung und ihr Beschwerderecht haben müssen.“ Und das hat nicht jeder. „Auch Österreichern müssen wir erklären, wie der Rechtsstaat funktioniert“, so Volksanwältin Gertrude Brinek.

Seit mehr als 32 Jahren prüft die Volksanwaltschaft die Arbeit von Ämtern und Behörden. Fühlt sich ein Bürger schlecht behandelt oder unzureichend informiert, hat er das Recht, sich bei der Volksanwaltschaft zu beschweren – kostenlos. Die Volksanwaltschaft prüft das Anliegen, ob die gefallene Entscheidung rechtmäßig war. War sie es nicht, kann die Entscheidung revidiert werden.

2008 sind 14.640 Anliegen von Bürgern bearbeitet worden. Es wurden 6563 Prüfverfahren eingeleitet. „Das ist viel“, meint Kostelka, „und ein Indikator für strukturelle Missstände und Fehlleistungen in der Verwaltung.“ Wie etwa bei grundlosen Befristungen von Familienbeihilfen für nichtösterreichische Familien.

„Schikanöse Befristung“

Zwischen 2006 und 2008 hat die Volksanwaltschaft 220 derartiger Problemfälle überprüft. Ergebnis: „Es wird schikanös mit der Befristung von Familienleistungen (bei der Antragstellung, Anm.) umgegangen“, sagt Kostelka. Es gibt „einen Anstieg der Beschwerden“. Davon seien aber nicht nur nichtösterreichische Familien betroffen, sondern auch Familien, deren Vor- oder Nachnamen bloß ausländisch klingen.

Dazu kommt: Bei manchen ausländischen Botschaften dauert die Beantwortung von Anfragen oder die Ausstellung von Dokumenten für in Österreich geborene Kinder außerordentlich lange. Das wiederum führt zu „beachtlichen Zeitverzögerungen“. Werden Unterlagen aber nicht fristgerecht – ohne eigenes Verschulden – bei den Behörden eingereicht, kann es zur verspäteten Auszahlung von Familienleistungen kommen.

„Für eine alleinerziehende Mutter ist das von existenzieller Bedeutung, weil sie auf Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld angewiesen ist“, so Kostelka.

Das Angebot der Volksanwaltschaft nutzen aber natürlich nicht nur Migranten. Zwar gibt es Bereiche, in denen sich nur Migranten beschweren, wie etwa beim Asyl- oder Fremdenrecht. Aber: „Wir sind wie ein seismografisches Institut“, meint Volksanwältin Terezija Stoisits: „Alle Lebensbereiche, die in der politischen Diskussion vorkommen, finden Sie bei uns.“

Dies zeigt auch der 450 Seiten starke Jahresbericht über die Arbeit der Volksanwaltschaft. „Das ist aber nur ein Ausschnitt von dem, was wir machen“, meint sie.

Probleme mit der Sprache

Die kostenlose Beratung wird gerne von den Bürgern in Anspruch genommen. Jedoch nicht alle Beschwerden fallen in den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft: wie etwa Entscheidungen in Gerichtsverfahren oder Streitigkeiten zwischen Privatpersonen. Die Zahlen bestätigen: 5004 eingereichte Beschwerden fielen nicht unter die Prüfzuständigkeit. Bei 3078 Beschwerden war die Volksanwaltschaft zuständig, aber ein Prüfverfahren nicht notwendig. Mit einer Beratung konnte geholfen werden.

„Es gibt keine speziellen Probleme bei den Migranten“, erzählt Gertrude Brinek. „Aber ich erlebe, dass die Rechtssprache nicht ausreichend verstanden wird. Auch bei manchen Österreichern ist das der Fall.

Und auch bei der Mentalität gibt es immer wieder kulturell bedingte Missverständnisse. Brineks Beispiel: Es wurde eine Genehmigung für einen Hausbau erteilt. Der Antragsteller, ein Italiener, richtete auch gleich eine Pizzastube darin ein – und ein Wettbüro. Und konnte nicht verstehen, warum er das nicht darf. „Unsere Aufgabe war, aufzuklären, dass das nicht geht“, so die Volksanwältin, „in manchen europäischen Ländern ist die Gewerbeordnung wesentlich lockerer als bei uns“.

„Wir stellen nicht nur momentane Missstände in der Verwaltung dar, sondern arbeiten an nachhaltigen Verbesserungen“, sagt Terezija Stoisits. Das ist der zweite wichtige Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft. „Wir ziehen Schlüsse aus unserer Praxis und geben dem Gesetzgeber legistische Anregungen“, sagt Stoisits, „wenn Gesetze lückenhaft oder nicht in der Intention des Gesetzgebers sind“. Wie beispielsweise beim Staatsbürgerschaftsgesetz. Ihr sind kuriose Fälle bekannt: Da ist ein junger Österreicher, hier aufgewachsen, er hat das Bundesheer absolviert – und nach 30 Jahren stellt sich heraus, dass er ein Kuckuckskind ist, sein leiblicher Vater Ausländer war. „Nach dem gültigen Gesetz hat er seine österreichische Staatsbürgerschaft verloren“, so Stoisits. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird dies nun in Zukunft verhindern.

Großer Handlungsbedarf

Auch der Zivilcourage- und Anti-Rassismus-Verein Zara (siehe Artikel unten) arbeitet fallweise mit der Volksanwaltschaft zusammen. „Weil sie letztendlich nicht wussten, was die Behörden mit ihren Anzeigen tatsächlich machten“, sagt Kostelka. Als nicht direkt Betroffene hatten die Zara-Mitarbeiter keinen Anspruch auf Informationen. Die Volksanwaltschaft griff daher konkrete Beschwerden über Diskriminierungen durch Behörden auf und leitete Prüfverfahren ein. Weil nach Einsicht in über 100 Akten evident wurde, dass Verbesserungsbedarf besteht.

Dass man sich in Zukunft noch stärker um die Anliegen von Migranten bemühen will, zeigt ein weiterer geplanter Schritt: Die wichtigsten Informationen über die Arbeit der Volksanwaltschaft sollen in mehreren Sprachen angeboten werden.

www.volksanwaltschaft.gv.at

AUF EINEN BLICK

Die Volksanwaltschaft ist Kontrollorgan der öffentlichen Verwaltung und Ombudsstelle für Bürger, die sich durch Verwaltungsorgane ungerecht behandelt fühlen. An 231 Sprechtagen im Jahr 2008 absolvierten die drei Volksanwälte rund 1500 persönliche Gespräche. Unter den Klienten finden sich auch zahlreiche Migranten. [Michaela Bruckberger]

 

(ANIA HAAR, „Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.10.2009)


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