Niederlande: Sprachtest-Pflicht für Türken fällt

03.10.2011 | 11:48 | Ania Haar

Mit sofortiger Wirkung haben die Niederlande den verpflichtenden Sprachtest für türkische Ehepartner beim Familiennachzug abgeschafft.

Der verpflichtende Sprachtest für türkische Familienangehörige ist Geschichte. Vergangenen Freitag, den 23. September, teilte der niederländische Innenminister Piet Hein Donner dem Minister für Einwanderung und Asyl, Gerd Leers, die Abschaffung des verpflichtenden Sprachtests für türkische Familienangehörigen, mit. Das bedeutet, dass von türkischen Familiennachzüglern vor der Einreise kein Sprachtest verlangt werden darf, denn dieser verstoße gegen das geltende EU-Recht. Damit gerät auch die deutsche Bundesregierung unter Druck. Dort ist der Sprachtest seit 2007 verpflichtend.

Bleibt Deutsch vor Zuzug-Regelung? 

Auch in Österreich sind Deutschkenntnisse vor der Einreise vorzuweisen. In Österreich gilt nach Paragraf 21a des Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetzes für die Drittstaatsangehörige bei der erstmaligen Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“, „Familienangehöriger“, „Niederlassungsbewilligung“, „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ oder „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache auf einfachsten A1 Niveau. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Menschen, deren Aufenthaltstitelverfahren bereits am 30. Juni 2011 anhängig wäre. Die Reaktion der österreichischen Regierung auf die niederländische Entscheidung bleibt abzuwarten.


ein Kommentar

  • Elena

    Unsere sehr geehrte Frua Fekter sollte das mal lesen! Die kann nämlich selber nicht Deutsch. Eine Frechheit, sowas. Geschrieben um 19. Oktober 2011 um 15:13 Uhr Antworten

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