Studenten aus Nicht-EU-Staaten dürfen nicht arbeiten

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01.10.2008 | 10:23 | Yordanka Hristozova-Weiss

Studenten aus Nicht-EU-Staaten zahlen künftig nur die halbe Gebühr, arbeiten dürfen sie weiterhin nicht.

Mit der kurz vor der Wahl beschlossenen Teilabschaffung der Studiengebühren ist auch ausländischen Studenten geholfen. Für junge Menschen aus Nicht-EU-Staaten ist der Beitrag auf 363 Euro halbiert worden – doch weiterhin dürfen sie nicht in Österreich arbeiten. Sie klagen nun über mangelnde Gleichbehandlung – im Unterschied zu EU-Bürgern, die keine Beiträge mehr leisten müssen und leichter zu Arbeitsverhältnissen kommen.

„Wir wissen noch keine Details, der parlamentarische Antrag ist unübersichtlich“, sagt Tanaz Khorzad vom Referat für ausländische Studierende der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Immerhin, die Abschaffung der doppelten Gebühr sei zumindest ein Schritt in Richtung Gleichstellung der Studenten aus Nicht-EU-Staaten mit deren Kollegen aus der EU. Doch die gebürtige Iranerin sieht noch immer einen entscheidenden Schwachpunkt: die fehlende Möglichkeit, in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, um sich das Studium zu finanzieren. Das macht das Ausländerbeschäftigungsgesetz enorm schwierig.

Leben von Stipendien

Die 28-Jährige studiert Technische Mathematik an der Universität Wien. Dank eines bilateralen Abkommens zahlt sie nur den ÖH- Beitrag, nicht jedoch die Studiengebühren – aber sie darf nicht arbeiten. Ihr Leben finanziert sie durch ein Stipendium des Afro-Asiatischen Instituts. Dazu kommen noch 300 Euro Aufwandsentschädigung als ÖH-Referentin. Khorzad schildert noch drei Probleme, die für ausländische Studenten Hürden darstellen: zum Ersten fehlende Förderungen, zum Zweiten darf die Studienrichtung erst nach fünf Jahren gewechselt werden, und zum Dritten der Vermögensnachweis: „Welcher Österreicher unter 24 Jahren verfügt über ca. 4920 Euro pro Jahr? So viel müssen nämlich ausländische Studierende auf dem Konto haben.“

Kolumbianer zahlen dank eines bilateralen Abkommens an der Uni Wien nur den ÖH-Beitrag. Andere, die auf der Wirtschaftsuniversität oder der BOKU studieren, hatten die übliche doppelte Gebühr bezahlt. „Dies ist ungerecht, hat sich mit der neuen Entscheidung aber nicht geändert“, sagt Soziologiestudentin Diana Chacon. Die gebürtige Kolumbianerin ist mit einem Österreicher verheiratet und darf arbeiten. Mit der Beschäftigung als Verkäuferin ist sie zufrieden, findet es aber schade, dass zukünftige Akademiker aus Lateinamerika in Österreich keine qualifizierten Jobs angeboten bekommen und nur „unzweckmäßige Arbeitserfahrung“ sammeln können.

„Wäre bereit, zu zahlen“

Lange auf die Nachricht über die Abschaffung der Gebühren gewartet hat Matilda G. Sie konnte die Debatte im Parlament nicht verfolgen: „Gegen Mitternacht am 24.September hatte ich Nachtdienst“, erklärt die Rumänin, die Medizin auf der Uni Wien studiert und als EU-Bürgerin bis jetzt 363 Euro pro Semester zahlte. „In Großbritannien oder den USA zahlen die Studenten zwar mehr, bekommen aber eine bessere Betreuung und finden leichter Praktikumsplätze.“ Deshalb wäre sie bereit, die Gebühr weiterhin zu zahlen – falls ihr das den Berufseinstieg in Österreich erleichtern könnte.

(YORDANKA HRISTOZOVA-WEISS, „Die Presse“, Print-Ausgabe, 01.10.2008)


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