UN Expertin für kulturelle Rechte will mehr Diversität in Österreich

15.04.2011 | 19:51 | REDAKTION

WIEN/GENF, 15. April 2011  – Vom 5. bis 15. April hat die Unabhängige Expertin des UNO-Menschenrechtsrates für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, Österreich besucht. Hauptaugenmerk ihres Besuches war der Austausch von „best practice“-Beispielen zu einem offenen kulturellen Klima, kultureller Vielfalt und dem Zugang aller zu Kultur. Dabei interessierte sich
Shaheed insbesondere für die österreichische Minderheitengesetzgebung, den Bildungsbereich mit Initiativen zu zweisprachiger und interkultureller Bildung sowie die
österreichischen Erfahrungen mit interkulturellem und interreligiösem Dialog. In diesem Zusammenhang hat Shaheed auch zahlreiche Projekte in den Bereichen interkultureller Bildung, kultureller Vielfalt, Toleranz und Integration sowohl in Wien als auch im Burgenland, in Kärnten und der Steiermark besucht.

Interkulturelle Kompetenz bei den Beamten

Heute empfahl Farida Shaheed, die Unabhängige Expertin der UNO im Bereich kulturelle Rechte, der österreichischen Regierung, kulturelle Vielfalt als wertvolle Ressource zu betrachten und konkrete Schritte zu deren Förderung zu setzen.  „Die Regierung sollte das „Mainstreaming“ der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Österreich durch Einbeziehung der Kultur und der Geschichte von Minderheiten in den Lehrplan der öffentlichen Schulen sowie in Medien-und Kulturaktivitäten vorantreiben“, stellte die Unabhängige Expertin fest. „Auch in allen öffentlichen Einrichtungen und bei Beamten sollten interkulturelles Verständnis und Minderheitensprachkompetenzen gefördert werden.“

Auch ausgezeichnete Initiativen begrüßt

Farida Shaheed begrüßte eine Reihe „ausgezeichneter Initiativen“ zur Förderung von kultureller Vielfalt und kulturellen Rechten, insbesondere die Kodifizierung einer Roma-Sprache, bedauerte aber gleichzeitig den punktuellen Ansatz zahlreicher Maßnahmen. Sie empfahl die Schaffung eines einheitlichen Rahmens und einer Institution zur Förderung der kulturellen Vielfalt, zur Beobachtung von Fragen des kulturellen Erbes und zur Stärkung des Rechts auf Teilhabe am kulturellen Leben. Außerdem forderte sie die Regierung dringend auf, die Ausdehnung der Unterstützung auf andere sprachliche und ethnische Minderheiten in Österreich zu erwägen.

Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte

„Trotz der Bemühungen, den Bestimmungen des Volksgruppengesetzes zu entsprechen, ist zweisprachiger Unterricht nur selten gewährleistet und weitgehend vom persönlichen Einsatz einzelner Lehrer/Lehrerinnen und Schuldirektoren/Schuldirektorinnen abhängig“, lautete eine ihrer Schlussfolgerungen.  „Bei der Gewährleistung kultureller Rechte geht es um die Befähigung von Einzelnen und Gemeinschaften zur Schaffung von Kultur im Rahmen kontinuierlicher Prozesse, die alle gleichermaßen wertvoll sind.“  Die Unabhängige Expertin forderte die Regierung auf, die Annahme eines integrierten, nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sowie die Schaffung einer Menschenrechtsinstitution gemäß den als „Pariser Prinzipien“ bekannten, internationalen Normen als prioritäre Aufgaben zu voranzutreiben.

OTS/OHCHR/M-MEDIA


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