Wahlrecht für Nichtstaatsbürger in Planung

10.01.2012 | 21:45 | Clara Akinyosoye

In Wien und Graz laufen Initiativen, Drittstaatsangehörigen den Zugang zu Wahlen zu ermöglichen. In Wien könnte schon Ende 2012 ein erweitertes Wahlrecht für ansässige EU-Bürger beschlossen werden.

Wien. Ein österreichischer Staatsbürger macht am Wahltag sein Kreuz. Aber wen er wählt, hat ein nicht wahlberechtigter Migrant entschieden. „Wahlwechsel“ hieß die Aktion, mit der der Verein Enara (European Network Against Racism Austria) bei der Wiener Gemeinderatswahl 2010 auf das Wahlrecht für Nichtösterreicher aufmerksam machen wollte. Damit, so die Idee dahinter, kämen Nichtstaatsbürger zumindest indirekt zum Wählen.

Dass Aktionen wie diese letztlich reiner Aktionismus sind, darüber sind sich auch die Aktivisten einig. Doch auf politischer Seite gibt es bereits einige Anläufe, das Thema Wahlrecht neu zu ordnen – und auch Nichtstaatsbürger darin zu berücksichtigen. So erneuerten vergangenen November SPÖ, ÖVP, Grüne und KPÖ im Grazer Gemeinderat einen Beschluss, sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU- Bürger einzusetzen. Das Bundesverfassungsgesetz solle so ergänzt werden, dass „den Ländern die verfassungsrechtliche Möglichkeit eingeräumt wird, Nicht-EU-BürgerInnen ein kommunales Wahlrecht einzuräumen“, hieß es im Ant

EU-Bürger dürfen derzeit auf Gemeindeebene – in Wien nur auf Bezirksebene – wählen, Drittstaatsangehörige gar nicht. Von bundesweiten Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren sind Nichtstaatsangehörige gänzlich ausgeschlossen. Das ist aber nicht überall so. Wahlrecht für Nichtstaatsbürger – das sogenannte inklusive Wahlrecht – sei weiter verbreitet, als man annehmen würde, sagt Gerd Valchars, Politikwissenschaftler mit Schwerpunkt Migration und Staatsbürgerschaft an der Universität Wien. Weltweit hätten 48 Länder „irgendeine Form des Wahlrechts für Nichtstaatsbürger“.

Einige Länder räumten etwa allen Zuwanderern nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer ein Wahlrecht ein, andere – zum Beispiel Großbritannien – gestatten nur Zuwanderern aus bestimmten Staaten das Wählen, dafür aber auch auf nationaler Ebene. In der Schweiz existiere wiederum ein kommunales Wahlrecht für alle Zuwanderer – aber nicht im ganzen Land, sondern ausschließlich in sechs Kantonen, sagt Valchars.

Es sei aus demokratischen Gründen jedenfalls sinnvoll, beim Wahlrecht nicht nur die Staatsangehörigkeit, sondern auch die physische Anwesenheit in einem Land zu berücksichtigen. Entscheidend sei, dass diejenigen wählen, die auch von den politischen Entscheidungen betroffen sind – und das sind nicht nur österreichische Staatsbürger. Historisch gesehen war die Koppelung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft „durchaus etwas Fortschrittliches“, meint Valchars. So war es davor mitunter an Geschlecht, soziale Stellung oder den Stand geknüpft. Doch „mittlerweile taugt die Staatsangehörigkeit als Kriterium für Betroffenheit nicht mehr“.

VfGH kippt Wahlrecht

Bei der rot-grünen Wiener Stadtregierung sieht man das ähnlich. Schon 2002 beschloss die damalige SPÖ-Regierung gemeinsam mit den Grünen – und gegen den Willen von ÖVP und FPÖ – ein inklusives Wahlrecht. Das wurde allerdings 2004 vom Verfassungsgerichtshof wieder gekippt. Doch die Frage um ein Wahlrecht für Nichtstaatsbürger ist weiter aktuell.

In der Arbeitsgruppe zur Wahlreform werde das selbstverständlich auch diskutiert, sagt David Ellensohn, Klubobmann der Wiener Grünen. Erklärtes Ziel: EU-Bürger und Drittstaatsangehörige sollen in Zukunft auf Gemeindeebene wählen dürfen. Es sei „lächerlich“ und „eine Zumutung“, dass hunderttausende Wiener nicht mitstimmen dürfen, wenn es etwa darum ginge, ob die U-Bahn nachts fährt. Volkspartei und Freiheitliche sind konsequent dagegen.

Rot-Grün wollen dennoch Ende 2012 ein neues Wahlrecht präsentieren. Wahrscheinlich ist, dass SPÖ und Grüne ein erweitertes Wahlrecht für EU-Bürger beschließen werden. Ob diese Regelung für Unionsbürger vor dem Verfassungsgerichtshof hält, ist noch unklar. Den Versuch werde man aber jedenfalls wagen, sagt Ellensohn. Mit oder ohne ÖVP.

Das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige dürfte aber nicht allzu leicht durchzusetzen sein. Denn um ihnen ein kommunales Wahlrecht einzuräumen, ist eine Verfassungsänderung – und somit eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat – notwendig.

SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann will sich noch nicht festlegen. Man müsse einen „offenen Diskussionsprozess führen“. Allein für Bundeswahlen sollten bestimmte Rechte österreichischen Staatsbürgern vorbehalten sein, so Wittmann. Ähnlich sieht das Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP. Denn ob Österreich eine Demokratie sei, es Gewaltentrennung gebe, oder man ein rechtstaatliches Prinzip habe, solle nur in der Entscheidungsgewalt österreichischer Staatsbürger liegen. Sonst drohe die Gefahr einer „Unterwanderung des Wahlrechts“.

Auf Kommunalebene fordert Gerstl allerdings Selbstbestimmung der Gemeinden. Ob man etwa ansässige Drittstaatsangehörige bei Fragen um Kindergartenplätze oder Zebrastreifen mitentscheiden lasse – „das muss der Bund nicht vorgeben“.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 11.01.2012)


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