Ziel: Leichteres Abschieben

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AUF EINEN BLICK
  • Die neue Regierung möchte statt einer Quote für Zuwanderer eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für qualifizierte Ausländer einführen. Umgekehrt sollen Asylwerber, die straffällig geworden sind, schneller abgeschoben werden – auch bereits anerkannte Asylwerber.

26.11.2008 | 11:17 | Ewa Dziedzic

Die Pläne der neuen Bundesregierung in Sachen Integration haben eine Stoßrichtung: „Unerwünschte“ Ausländer sollen schneller außer Landes gebracht werden, mehr „Erwünschte“ geholt werden.

„Effizienzsteigerungen bei Außerlandesbringungen“, „Charterabschiebungen auf Luft- und Landweg verstärken“, „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ – also Abschiebungen – „mit 250 Plätzen schaffen“. Schlagworte wie diese sind es, denen der Leser im neuen Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP bei den Kapiteln „Migration und Integration“ und „Asyl und Fremdenpolizei“ begegnet. Tatsächlich kommt der Begriff „Integration“ in der Präambel des Dokuments nicht vor – sonst werden nahezu alle Politikbereiche zumindest in einem Satz erwähnt. Das bestehende humanitäre Aufenthaltsrecht, dessen Änderung der Verfassungsgerichtshof bis März 2009 gefordert hat, wird überhaupt gestrichen – es wird im Wesentlichen ins „reguläre Aufenthalts- und Niederlassungsverfahren eingegliedert“. Was bei den Neuregelungen im Vordergrund steht: Es darf zu keiner wesentlichen Verlängerung des Aufenthaltes in Österreich kommen.

Und was ist mit den tausenden Langzeitasylwerbern, die jetzt eine Lösung brauchen und schon außerhalb des Niederlassungsverfahrens stehen? Wenn das Bleiberecht gestrichen ist, müssen sie wohl abgeschoben werden. Die Personen können jedenfalls in kein Verfahren mehr eingegliedert werden.

Der Landeshauptmann redet mit

Vielleicht soll hier aber das vorher erwähnte „Kompetenzzentrum“ ins Spiel kommen. Was die sogenannten „Altfälle“ (vor AsylG-Novelle 2003) anbelangt, so kann hier laut der neuen Regierungsvorlage der zuständige Landeshauptmann einen humanitären Beirat einrichten: „Dieser äußert sich zu Fragen der Integrationskriterien wie insbesondere Grad der Integration, strafrechtliche Unauffälligkeit, Familienstatus, Erwerbstätigkeit und Sprachkenntnisse.“ Entscheidungskompetenz wird dem Beirat in der Vorlage allerdings keine eingeräumt.

Was mit Sicherheit geschaffen werden soll, ist eine zusätzliche Erstaufnahmestelle (EASt-Süd) im Süden Österreichs, um für Entlastung der bestehenden zu sorgen. Wie die Steiermark oder Kärnten einem solchen Vorhaben gegenüberstehen, ist noch offen.

Eine Möglichkeit, unerwünschte Asylwerber außer Landes zu schaffen, wird im bürokratischen Deutsch des Regierungsprogramms mit der Erhöhung der „Effizienz fremdenpolizeilicher Maßnahmen“ umschrieben. Das soll durch personelle Aufstockung und effizientere Vollzüge geschehen.

Weiters will sich die neue Bundesregierung für eine „solidarische Verteilung der Asylwerber“ einsetzen – für Bundesländer, die ihren Pflichten nicht nachkommen, soll ein geeigneter „Sanktionsmechanismus“ gefunden werden. Ein Fingerzeig in Richtung Kärnten, wo es zuletzt immer wieder Schwierigkeiten gab.

„Eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik muss sich an den Interessen Österreichs orientieren“, ist ein Kernpunkt des Programms. Zugegeben, man könnte hier einwenden, dass sie das seit dem ersten Gastarbeiter in Österreich tut. Aber wie auch immer – ein integratives Klima entsteht laut Migrationsexperten nur, wenn nicht nur die Interessen Österreichs, sondern auch jene der Migranten berücksichtigt werden.

Erfüllt sollen die österreichischen Bedürfnisse mit einer neuen Idee werden: Eine „Rot-Weiß-Rot-Card“ – vergleichbar mit der amerikanischen „Green Card“ – soll geschaffen werden. Was dahintersteckt? In Wahrheit ist es das geltende Schlüsselkraftmodell mit neuem Namen. Mit Ausnahme der deutschen Sprache sind schon jetzt alle im Regierungsprogramm aufgelisteten Punkte bei einem Einwanderungsverfahren zu erfüllen.

Konflikt mit EU-Recht?

Unbeantwortet bleibt, wie die österreichische Card mit dem Schlüsselkraftsystem und der geplanten „Blue Card“ der EU zusammenhängt. Hier könnte es zu Unvereinbarkeiten kommen.

In einigen Punkten scheinen sich die Regierungspartner einig zu sein. Für all die anderen zu klärenden Problemstellungen werden sogenannte nationale Aktionspläne eingerichtet (NAP), etwa für die Gleichstellung von Frauen und Männern, gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder auch Integration. Bei Aktionsplänen stellt sich allerdings die Frage, ob nicht ohnehin schon bei vielen dieser „Probleme“ bereits Lösungsvorschläge der jeweils betroffenen Experten am Tisch liegen.

Einen Konflikt gibt es etwa beim Grundrecht auf Familiengemeinschaft binationaler Ehepaare – Österreich umgeht damit tatsächlich EU-Recht. Laut Regierungsprogramm sollen sich beide Partner, die eine sogenannte „Aufenthaltsehe“ eingehen, strafbar machen: „Eine Heirat allein kann Illegalität nicht sanieren“, wird erklärt. Auch darf ein Aufenthaltsverbot in Österreich nicht durch eine Heirat mit einem Unionsbürger umgangen werden, da es „im Aufenthalts- und Niederlassungsrecht eine effiziente Bekämpfung aller Fälle des Zuwanderungsmissbrauches“ geben soll. Das heißt nichts anderes, als dass jetzt nicht nur Asylanten Missbrauch des Rechts vorgeworfen wird, sondern die Missbrauchsrhetorik auch auf Zuwanderer übertragen wird.

Klar dabei ist: Effizienz, Illegalisierung und Kommissionen werden sicherlich nicht die verabsäumte Integration an sich aufholen. Was bleibt, ist also abzuwarten, welche Vorschläge die nächste Arbeitsgruppe bringt.

(EWA AGATA DZIEDZIC, „Die Presse“, Print-Ausgabe, 26.11.2008)


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